Jetzt den 2-fachen Steuerbonus nutzen
Nehmen Sie nicht nur den Steuerbonus für die Pflege Ihres Gartens, sondern auch den Steuerbonus für die Neu- oder Umgestaltung Ihres Gartens in Anspruch.
Gute Nachrichten für die Hausbesitzer: Auch das Neuanlegen des Gartens kann man jetzt steuerlich absetzen. Der Bundesfinanzhof hat den Steuerbonus für Handwerkerleistungen mit einem neuen Urteil deutlich erweitert (Aktenzeichen: BFH, VI R 61/10). Bisher war es nur möglich, bei Umgestaltung Steuern zu sparen. „Die Entscheidung eröffnet neue Spielräume“, sagt Elrich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL).
Nach diesem Urteil ist nun klar: Wer vorhat, Fachleute mit Gartenpflegearbeiten zu beauftragen, mit dem Bau von Sichtschutz, dem Pflanzen von Bäumen o.ä., der kann die
Nehmen Sie nicht nur den Steuerbonus für die Pflege Ihres Gartens sondern auch den Steuerbonus für die Neu- oder Umgestaltung Ihres Gartens in Anspruch.
Worauf Sie achten sollen:
Damit Sie den Steuerbonus in vollem Umfang nutzen können, achten Sie bitte auf folgende Punkte:
- Es werden nur Rechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
- In der Rechnung sind die Lohnkosten getrennt auszuweisen. Nur ausgewiesene Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten werden angerechnet – nicht Materialkosten!
- Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden, Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Dies ist ein Rechenbeispiel:
Wir pflegen Ihren Garten und berechnen Ihnen netto 1.980,00 €.
Die Leistung für Gehölzschnitt, Rasenpflege und Pflege der Pflanzflächen beinhaltet nur Lohnkosten.
Einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% ergeben sich brutto 2.356,20 €.
20% Steuerbonus entsprechen 471,24 €,
der direkt Ihre Einkommensteuer mindert!
Die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt allerdings ausschließlich bei den Steuerbehörden.
Wir helfen gern beim Sparen:
Wir kennen die Punkte, die zu beachten sind, damit Sie auch tatsächlich den Steuerbonus nutzen können. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir beraten Sie gerne.